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Mitverschulden eines Beifahrers bei Teilnahme an einer Trunkenheitsfahrt

22. Juni 2009

Das OLG Karlsruhe hat in einem Urteil vom 30.01.2009 (Az.: 1 U 192/08) entschieden, dass ein Beifahrer für den objektiven Verstoß gegen die ihm obliegende Eigensorgfalt verantwortlich sein kann, wenn er sich selbstverschuldet in den vorübergehenden Zustand des Ausschlusses der freien Willensbestimmung versetzt hat. Im Rahmen des § 254 BGB gelte § 827 Satz 2 BGB entsprechend. Der Beifahrer hatte in dem entschiedenen Verfahren vorgetragen, dass er sich durch den Genuss von Alkohol in einen komaähnlichen Tiefschlaf befunden habe und sich insbesondere nicht erklären könne, wie er überhaupt in das Fahrzeug gelangt sei. Der Mitverschuldensvorwurf wird nach der Entscheidung des OLG vorverlagert und berücksichtige, dass der Beifahrer zumindest fahrlässig durch seinen Alkoholkonsum eine Situation herbeigeführt habe, in der er nicht mehr die zum Selbstschutz erforderliche Einsichtsfähigkeit hatte.

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