18. Juni 2009
Mit 2/3-Mehrheit hat der Bundesrat Einspruch gegen das Gesetz zur Modernisierung des anwaltlichen und notariellen Berufsrechts eingelegt.
Die Länder fordern weitergehende Verfahrenserleichterungen und mehr Informationen für die Rechtsanwaltskammern. Im Vermittlungsverfahren am 15.05.2009 hatte der Ausschuss das Gesetz bestätigt.
Über den Einspruch entscheidet nun der Bundestag, welcher diesen mit 2/3 seiner Stimmen zurückweisen kann. Nur dann kann das Gesetz in Kraft treten.
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