Tag: nichtraucherschutzgesetz

Raucherclubs in Gaststätten?

17. April 2011

Deutsches Gesetzbuch

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW Aktenzeichen 4 B 1771/10) hatte sich mit einem sehr kreativen Gastwirt zu beschäftigen. Dieser hatte seine Gaststätte nur den Mitglieder eines so genannten Raucherclubs geöffnet. Seine Absicht: er wollte das von der Stadt Köln verhängte Rauchverbot umgehen. Der Gastwirt hatte seine Rechnung jedoch ohne das Nichtraucherschutzgesetz NRW gemacht. Dieses bestimmt nämlich, dass in Gaststätten grundsätzlich nicht geraucht werden darf. Ausnahmen lässt das Nichtraucherschutzgesetz NRW lediglich dann zu, wenn in Räumen von Vereinen und Gesellschaften geraucht wird, deren ausschließlicher Zweck der gemeinsame Konsum von Tabakwaren ist.

Im Fall der Gaststätte des findigen Gastwirtes hat es das Oberverwaltungsgericht offensichtlich anders gesehen. Es führte dazu aus, dass der Zweck des Nichtraucherschutzgesetzes NRW darin zu sehen sei, den Bürger wirksam vor den erheblichen Gesundheitsgefahren zu schützen, die von Rauchern ausgehen. Deswegen gebiete dieses Gesetz eine enge Auslegung der Ausnahmevorschriften.

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