17. August 2010
Wenn Sie bei einem Unfall nicht angeschnallt waren, ist die Gefahr groß, dass die Versicherer versuchen, sich aus ihrer Schadensersatzpflicht zu winden. Dieses Verhalten ist im kürzlich entschiedenen Fall vom Oberlandesgericht jedoch in ihre Schranken gewiesen worden. Trifft den Unfallverursacher eine schwerwiegende Schuld, so muss dessen Haftpflichtversicherung den ganzen Schaden tragen, selbst wenn der Geschädigte zum Unfallzeitpunkt nicht angeschnallt war. Im vorliegenden Fall war der Angeklagte mit über 90 km/h in einer geschlossenen Ortschaft gefahren und hatte den Unfall verursacht. Das Opfer hatte sich wegen seines Übergewichtes nicht angeschnallt. Dies blieb, obwohl ordnungswidrig, hinsichtlich des Schadenersatzanspruches folgenlos.
OLG Karlsruhe Az. 14 U 42/08
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