Tag: navigationssoftware

Mobilfunkanbieter unterliegen Hinweispflicht bei kostenpflichtigem Software-Update

12. Oktober 2011

Rote Karte

Ein Nutzer eines Mobiltelefons mit Navigationssoftware muss dann nicht für die Kosten der Internetnutzung im Zuge dieser Software aufkommen, wenn er das Gerät von seinem Mobilfunkanbieter erworben hat und dieser nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass eine Kostenfolge durch automatische Kartenaktualisierung bei Installation entsteht.

Dies entschied das OLG Schleswig in folgendem Fall: Der Beklagte schloss mit dem klagenden Mobilfunkanbieter einen Vertrag über Mobilfunkleistungen, welcher auch die Nutzung des Internets sowie gegen geringe Zuzahlung ein Mobiltelefon inklusive Navigationssoftware umfasste. Hierin wird nach der abgerufenen Datenmenge, sowie dem Zeitumfang der Nutzung abgerechnet. So lohnt sich dieser Tarif nur bei geringfügiger Internetnutzung. Nach der Installation der Navigationssoftware seitens des Verbrauchers, startete eine online Aktualisierung des Kartenmaterials, welche mehrere Stunden erfolgte. Nun fordert das Mobilfunkunternehmen, für einen Zeitraum von 20 Tagen, 11.000 Euro vom Beklagten.

Das OLG Schleswig entschied jedoch, dass die Kläger keinen Anspruch auf Forderung der Summe in voller Kostenhöhe haben, da sie ihre vertraglichen Pflichten verletzten. Pflicht im Rahmen eines Mobilfunkvertrages wäre es gewesen für eine möglichst transparente Abwicklung zu sorgen und Schäden von der anderen Seite abzuwenden. Der Käufer kann nicht beim Kauf eines Mobiltelefons mit Navigationssoftware davon ausgehen, dass diese nicht auf dem aktuellen Stand ist und sich automatisch und kostenpflichtig aktualisiert. Der Verkäufer hätte also ausdrücklich auf die anfallenden Kosten hinweisen müssen, welches hier nicht geschehen ist.

Summa Summarum verblieben 35,93Euro beim beklagten Verbraucher für die Inanspruchnahme weiterer Mobilfunkleistungen.

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