23. Mai 2011
Nach einer Modernisierung können Vermieter die Mieten auch ohne vorherige Ankündigung der Baumaßnahmen erhöhen. Dies gilt auch, wenn die Ankündigung einer Modernisierung nach Mieterprotesten zurückgenommen wurde. Laut Bundesgerichtshof dient die rechtzeitige Ankündigung nur dazu, dass sich die Mieter auf die anstehenden Baumaßnahmen einstellen können oder aber ihr Sonderkündigungsrecht ausüben können. Die Ankündigung selbst ist jedoch keine Voraussetzung für die spätere Mieterhöhung. Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin durch den Einbau eines Aufzuges monatlich 120,-Euro mehr bezahlen müssen.
Der Vermieter ist jedoch gehalten, anstehende Baumaßnahmen mindestens drei Monate vorher anzukündigen. Sonst riskiert er die Blockierung der Maßnahmen, wenn zum Beispiel Mieter die Handwerker nicht in die Wohnung lassen oder sogar einen rechtsgültigen Baustopp erwirken.
BGH VIII ZR 164/10
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