Tag: minikamera

Verdachtskündigung wegen Videoaufzeichnungen auf der Damentoilette

2. November 2011

Briefpost

Das Arbeitsgericht Krefeld entschied um die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung, aufgrund des Verdachts, dass der Kläger, ein 33-jähriger Verkäufer eines Elektro-Großhandelbetriebs, Videoaufzeichnungen von Mitarbeiterinnen mit einer versteckten Minikamera in der Damentoilette in den Betriebsräumen seiner Arbeitgeberin gemacht hatte.

Mitarbeiterinnen des Elektro-Großhandelbetriebs fanden im Dezember 2010 in der Damentoilette eine Minikamera vor, welche auf den Toilettensitz ausgerichtet worden war. Nachdem der Täter nicht zu identifizieren war, führten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft schließlich zur Beschuldigung des klagenden Mitarbeiters, da dieser über Ebay sechs Minikameras ersteigert hatte. Die Behörden fanden zwar, nach einer Hausdurchsuchung und erfolgreicher Rekonstruierung der bereits gelöschten Videoaufzeichnungen, Videos mit ähnlichem Inhalt, aber keine Videos aus der Damentoilette der Betriebsräume. Nachdem der Kläger zu dem Verdacht angehört worden war und eine Stellungnahme abgelehnt hatte, erfolgte die fristlose Kündigung.

Der Kläger bestreitet weiterhin eine Kamera in der Damentoilette installiert zu haben. Das Gericht sieht in diesem dubiosen Fall keine hinreichenden Verdachtsmomente für einen dringenden Tatverdacht gegen den Kläger, da weder eine dieser Kameras sichergestellt worden war, noch belastende Videoaufnahmen aus den Betriebsräumen gefunden wurden. So wurde ein Vergleich unter Widerrufsvorbehalt abgeschlossen, welcher beinhaltet, dass das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird und dem Arbeitnehmer ein wohlwollendes Zeugnis mit guter Beurteilung auszustellen ist.

Fraglich ist an dieser Stelle jedoch, warum die Videoaufzeichnungen mit ähnlichem Inhalt nicht wenigstens dazu führen, dass dem Arbeitnehmer kein wohlwollendes Arbeitszeugnis mit guter Beurteilung ausgestellt wird. Ein einfaches Zeugnis hätte wohl auch ausgereicht.

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