Tag: mietvertrag-erschlichen

Mieter fliegt wegen alter Lüge raus.

8. November 2010

Umzug, Miete, Mieterhöhung

Wenn ein Mieter falsche Angaben hinsichtlich seines Einkommens macht, darf er noch Jahre später aus diesem Grund gekündigt werden. Das entschied jetzt das Landgericht München.

Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin nicht, wie verlangt, ihr Nettogehalt genannt, sondern ihr Bruttogehalt und sich zudem als Mitarbeiterin eines Forschungsinstitutes ausgegeben. In Wirklichkeit war sie jedoch in der Ausbildung und arbeitete nur als freie Mitarbeiterin für das genannte Institut. Die falschen Angaben erfüllen eindeutig den Tatbestand der arglistigen Täuschung, der den Vermieter berechtigt, sofort nach Kenntniserlangung fristlos zu kündigen. Unerheblich war, dass die Mieterin innerhalb der schon zwei Jahre bestandenen Mietzeit stets ihr Miete pünktlich gezahlt hatte.

Az. 14 S 18532/08

1

NewsFeeds

News Feed Bleiben Sie auf dem aktuellsten Stand mit unseren kostenfreien NewsFeed.