Tag: mietrecht

Eigenbedarfskündigung

18. Februar 2011

Umzug

Wenn ein Vermieter dem Mieter die Wohnung wegen Eigenbedarf kündigt, so muss er ihm eine vergleichbare Wohnung im Haus anbieten, wenn diese zurzeit frei ist. Wenn er das nicht tut, ist die Eigenbedarfskündigung unwirksam. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden. Vorausgegangen war die Kündigung einer Hauseigentümerin, weil sie die Wohnung ihrer Tochter zur Verfügung stellen wollte. Während der Kündigungsfrist wurde eine andere vergleichbare Wohnung im Haus frei. Diese vermietete die Eigentümerin an neue Mieter. Das hätte nicht geschehen dürfen befand der Bundesgerichtshof. Folge ist die Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung.

BGH VIII ZR 78/10

Die Mietkaution ist tabu.

2. Dezember 2009

Vermieter nutzen die hinterlegte Mietkaution oft zu unrecht. Das entschied jetzt das Landgericht Halle. Vermieter dürfen die vom Mieter gezahlte Mietkaution nur nutzen, wenn sie einen offensichtlich begründeten Anspruch darauf haben oder der Mieter mit der Verrechnung einverstanden ist. Ist dies nicht der Fall, muss ein Gericht über den vermeintlich offensichtlichen Anspruch befinden. Im vorliegenden Fall entschied das Landgericht Halle zu ungunsten des Vermieters, der an das verpfändete Sparbuch des Mieters wollte. Bevor eine Kaution genutzt werden kann, muss der Anspruch darauf zweifelsfrei bestehen. Eine im Raum stehende Forderung des Vermieters reicht dafür nicht aus. Das Geld des Mieters ist also sicher vor willkürlichem Zugriff durch einen Vermieter geschützt, selbst wenn es als Kaution hinterlegt ist.

Az. 2 S 121/07

Verzicht auf Kündigung des Mietverhältnisses.

1. Dezember 2009

Wenn Sie ein Haus oder ein Wohnung mieten wollen und beabsichtigen, dort in jedem Falle länger wohnen zu bleiben, könnten Sie bei entsprechendem Entgegenkommen des Vermieters auf den Gedanken kommen, eine Klausel mit in den Mietvertrag aufzunehmen, in der Sie auf Ihr Kündigungsrecht für einen bestimmten Zeitraum verzichten. Der Vermieter kann dann darauf vertrauen, dass seine Wohnung oder Haus langfristig vermietet ist. Sollten sich dann doch die Umstände ändern und Sie gezwungen sein, das Mietverhältnis innerhalb der zugesagten Kündigungsverzichtszeit aufzulösen, so ist das unter Umständen doch möglich. Schauen Sie im geschlossenen Mietvertrag nach, ob der Vermieter seinerzeit auch auf sein Kündigungsrecht verzichtet hatte. Ist dies nicht der Fall, können Sie trotz der geschlossenen Vereinbarung mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Denn die einseitig geschlossene Mietbindungsklausel ist ungültig, wenn nicht beide Parteien im Mietvertrag auf ihr Kündigungsrecht verzichten. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof.

Az. VIII ZR 30/08

Vermieter dürfen keinen Mietzuschlag zur ortsüblichen Miete verlangen.

2. November 2009

Nur weil den Mieter eine ungültige Renovierungsklausel im Mietvertrag vor einer Renovierung schützt, darf der Vermieter keinen Mietzuschlag zur ortsüblichen Miete verlangen. Der BHG hatte im Frühjahr viele Renovierungsklauseln in den Mietverträgen für ungültig erklärt. Daraufhin hatten vermehrt Vermieter Zuschlage zu den Mieten verlangt. Dies sei so nicht rechtens entschied jetzt der Bundesgerichtshof BGH Az. VIII ZR 181/07

Kein Geld für Erstellung eines Mietvertrages.

13. Oktober 2009

Vermieter dürfen für die Erstellung eines Mietvertrages vom Mieter kein Geld verlangen. Das entschied da Landgericht Hamburg. Diese Erstellungskosten seien klassische Verwaltungskosten, die der Vermieter aus den Mieteinnahmen bestreiten müsse.

(Az: 307 S 144/08)

Betriebskostenabrechnungen sind Streitthema Nr. 1 im Mietrecht

28. September 2009

Dachterasse

Nachdem der Bundesgerichtshof zahlreiche Renovierungsklauseln in den Mietverträgen für ungültig befunden hat, sind die rechtlichen Auseinandersetzungen des deutschen Mieterbundes zu diesem Thema auf über 37 % im Mietrecht gestiegen. Danach folgen Rechtsstreite um Wohnungsmängel mit 17,8% und allgemeine Vertragsstreitigkeiten mit 10,1 %. Es könnte sich lohnen, noch einmal in seinem Mietvertrag nachzuschauen und ihn auf Rechtmäßigkeit zu prüfen oder prüfen zu lassen.

Berufsausübung in Privatwohnung

25. August 2009

Wenn Sie Ihren Beruf in der gemieteten Privatwohnung ausüben wollen, dann müssen Sie ihren Vermieter um Erlaubnis fragen. Das entschied der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR165/08). Eine Tätigkeit als Textredakteur oder Übersetzer kann der Vermieter jedoch nicht verbieten. Nur, wenn Sie maßgeblich nach Außen in Erscheinung treten oder Mitarbeiter beschäftigen, kann Ihnen der Vermieter die Ausübung Ihres Gewerbes untersagen

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