Tag: mehrbedarf

Kindergartenbeitrag als Mehrbedarf

1. Juli 2009

Kindergartenbeiträge bzw. andere, damit vergleichbare Zahlungen für die Kinderbetreuung in einer kindgerechten Einrichtung gelten gem. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.11.2008, Az. XII ZR 65/07 (KG), als Mehrbedarf des Kindes. Diese Beträge sind in bei den in den Unterhaltstabellen enthaltenen Unterhaltsbeträgen nicht enthalten. Dies gilt nicht für die im Kindergarten oder ähnlichen Einrichtungen entstehenden Verpflegungskosten. Diese sind bereits in der Unterhaltstabelle berücksichtigt.

Neue Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge

8. Mai 2009

Die ARGEn können gemäß § 21 Abs. 5 SGB II einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bewilligen. Bei der Entscheidung, ob eine Erkrankung vorliegt, bei welcher die Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung besteht, richten sich die ARGEn nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (DV). Der DV untersucht bei erkrankten Erwachsenen den Ernährungsbedarf. Bei Erkrankungen, bei welchen keine spezielle Diät, sondern eine Vollkost (gesunde Mischkost) empfohlen wird, ist in der Regel auch die Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung nicht gegeben.

Zum 01. Oktober 2008 hat der DV neue Empfehlungen herausgegeben. Diese sind abrufbar unter www.deutscher-verein.de.

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