Strafbarkeit des Leiters der Innenrevision eines Unternehmens durch Unterlassen

Feb 10
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Verzweiflung,
Der Bundesgerichtshof hat in einer jüngeren Entscheidung klargestellt, dass der Leiter der Innenrevision eines Unternehmens – abhängig von der Reichweite seines Pflichtenkreises – der Strafbarkeit wegen Unterlassens unterliegt. Voraussetzung einer solchen Unterlassensstrafbarkeit ist grds. eine Garantenstellung gemäß § 13 StGB. Zur Feststellung einer solchen Garantenpflicht zieht der BGH den [...]
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