2. Mai 2011
Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Halle haben nur Facharbeiter einen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Einem lediglich angelernten Arbeiter steht ein entsprechender Berufsschutz auch dann nicht zu, wenn er zwar langjährig vollwertig in Teilbereichen eines Facharbeiterberufs gearbeitet hat, er jedoch nicht über alle Kenntnisse dieses Berufs verfügt. Dies hat zur Folge, dass dem berufsunfähigen Arbeiter auch eine niedriger einzustufende Arbeit zuzumuten ist.
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