17. Januar 2011
Wenn ein Versicherungsvermittler eine Kundenberatung nicht ordentlich dokumentiert hat und das Beratungsprotokoll im Streitfall nicht vorweisen kann, so muss er entstandenen Schaden tragen. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden und einen Versicherungsmakler für einen Fehler bei der Umstellung des Krankenversicherungsvertrages haftbar gemacht. Der Makler hatte ein Krankentagegeld in der Police gekündigt, dies nicht dokumentiert und muss nun 14.000 Euro Krankentagegeld ersetzen.
OLG Saarbrücken Az. 5 U 337/09-82
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