17. Januar 2012
Das Verwaltungsgericht Köln entschied mit Urteil vom 12.01.2012, dass die kommunale Eigengesellschaft als Bauherrin die Kosten für die Verlegung von Telekommunikationsleitungen im Rahmen des Bauprojekts „Nord-Süd-Stadtbahnlinie“ in Köln tragen muss. Anders zu entscheiden wäre der Fall, wenn die Stadt selbst Bauherrin sei. Dann müsste das Telekommunikationsunternehmen nach dem Telekommunikationsgesetz zahlen.
In der vorliegenden Uneinigkeit der Kostenübernahme, übertrug die Stadt Köln unter anderem aus wirtschaftlichen Gründen die Bauherreneigenschaft für das U-Bahn-Projekt auf eine ihrer kommunalen Eigengesellschaften. Die Parteien konnten sich vor der Baumaßnahme mit einem bundesweit agierenden Telekommunikationsunternehmen nicht einigen, wer die Kosten der notwendigen Verlegung von bereits vorhandenen Telekommunikationseinrichtungen zu tragen hat. So einigten sich beide mittels eines Vertrages, dass die Bauherrin die Ausgaben für die Verlegung durch das Telekommunikationsunternehmen vorläufig übernimmt und das Gericht über die endgültige Kostentragung entscheiden soll.
Das Gericht entschied, dass die kommunale Eigengesellschaft als Bauherrin die Kosten zu tragen hat und nicht durch das Telekommunikationsgesetz begünstigt werden darf. Das Gesetz privilegiere in erster Linie die Stadt selbst, so dass nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes die durch eine notwendige Verlegung von Leitungen entstehenden Kosten vom Telekommunikationsunternehmen zu tragen seien, wenn die Stadt selbst Bauherrin ist.
3. Juni 2011
Die Gebühr berechnet sich nach dem Verfahrenswert. Dieser bemisst sich nach dem 3-fachen Nettoeinkommen beider Ehegatten sowie 5 % des Gesamtvermögens (Vermögen abzgl. Schulden abzgl. hoher Freibeträge). Dabei ist es egal, wer das Einkommen erzielt und bei wem das Vermögen ist. Dieser Verfahrenswert ist jedoch nicht das, was der Anwalt bekommt. Das Honorar des Anwalts ist in einer Gebührentabelle auf Grundlage des Verfahrenswertes festgelegt.
7. Mai 2010
Der Onlineauftritt des Internet-Auktionshaus Ebay gehört zu den beliebtesten Seiten im weltweiten Netz.
In Deutschland hat Ebay nunmehr gravierende Änderung bei den Verkaufsregeln durchgesetzt. So sind Verkäufer die weniger als 50 Bewertungen gesammelt haben nunmehr verpflichtet, als eine Zahlungsoption den Verkauf auch über den Bezahl-Dienst Paypal anzubieten. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von rund in Rund 1,9 Prozent des Auktionspreises zuzüglich 0,35 Cent an.
Brisant dabei: Paypal steht selbst im Eigentum der Firma Ebay, die so doppelt von Verkäufen profitiert.
Zu Recht, so ergab nunmehr eine Prüfung des Bundeskartellamts: Dieses teilte mit, dass kein Verfahren wegen des Zwanges zum hauseigenen Bezahldienst gegen Ebay eingeleitet werde. Ein Verstoß gegen das Kartellrecht liege nicht vor, da Ebay keine marktbeherrschende Stellung im Internethandel habe.
16. Februar 2010
Wer zur Finanzierung seiner Immobilie einen Bankkredit benötigt, wird meist als Sicherheit eine Grundschuld zu Gunsten der Bank auf das zu finanzierende Objekt eintragen lassen müssen. Dabei achten die Banken verstärkt darauf, eine Kreditabsicherung durch Grundschuld nur in einer Höhe zuzulassen, welche jedenfalls auch im Rahmen einer Zwangsversteigerung zu erzielen ist. Hierzu lässt der Kreditgeber ein entsprechendes Wertgutachten über das zu finanzierende Objekt erstellen und bürdet die Gutachtenkosten zusätzlich dem Darlehensnehmer auf.
Diese Praxis der Erhebung von "Schätzgebühren" bei Immobilienkrediten ist unzulässig befand nunmehr das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 05.11.2009 (Az.: I-6 U 17/09):
Nach Ansicht des Gerichts liegt die Ermittlung des Schätzwertes ausschließlich im Interesse des Kreditgebers, eine Dienstleistung für den Kunden erfolge jedoch grade nicht, so dass diesem die Kosten des Gutachtens auch nicht aufgebürdet werden können.
Das Urteil bezieht sich auch auf bereits in der Vergangenheit abgeschlossene Verträge.
Fazit: Prüfen Sie die Vertragsbestimmungen Ihres Immobilienkredites. Werden Sie darin zur Tragung von Gutachterkosten verpflichtet, so zahlen Sie die entsprechenden Kosten nicht oder fordern Sie bereits bezahlte Kosten zurück.
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