9. Mai 2009
Das Bundessozialgericht hat in einer Entscheidung vom 19.02.2009 (Az.: B 4 AS 10/08 R) entschieden, dass die ARGEn auch ohne konkrete Verdachtsmomente auf missbräuchlichen Leistungsbezug berechtigt sind, im Rahmen eines Antrags auf Arbeitslosengeld II sämtliche Kontoauszüge der vergangenen drei Monate beim Antragsteller anzufordern.
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