18. Januar 2011
Wenn Sie von einem kaufmännischen Beruf in einen Beruf mit überwiegend körperlicher Arbeit gewechselt haben, so zahlt unter Umständen die extra abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung doch nicht, wenn sie den Berufswechsel noch nicht „vollzogen“ haben. Dieses fragwürdige Urteil fällte jetzt das Landgericht Dortmund. Ein kaufmännisch Arbeitender war, nachdem er seinen neuen Job angetreten hatte, auf dem Weg zu seinem ersten Kunden verunglückt und seit dem so behindert, dass für ihn körperliche Arbeit unmöglich wurde. Er war jetzt zwar für körperliche Arbeit berufsunfähig, hatte aber die neue Arbeit noch nicht „vollzogen“. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nach Meinung des Landgerichtes zu Recht nicht.
LG Dortmund Az. 2 O 501/07
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