Tag: knochenbrueche

Jogger trägt Mitschuld...!

22. April 2010

Arzt, Krankenversicherung, Arm gebrochen

Ein Jogger forderte Schadensersatz von der Tierhalterhaftpflichtversicherung eines Hundebesitzers, da er über den unangeleinten herumlaufenden Hund gestürzt ist und sich dabei Knochenbrüche zuzog.

Das OLG Koblenz verkündete: Der Jogger hätte sich auf die Situation (das unberechenbare Verhalten des Hundes) vorbereiten müssen, da er Ihn schon von weitem gesehen habe. Der Jogger sei aber mit unverminderter Geschwindigkeit weitergelaufen. Aufgrund dieser Situation, trifft ihn eine 30 Prozentige Mitschuld. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung muss daher nur 70 Prozent des verlangten Schmerzengeldes und des Verdienstausfalles zahlen.

OLG Koblenz (Az.: 5 U 27/03)

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