10. November 2010
Bislang wird der Elternentlastungsbetrag von den Finanzbehörden nur für Alleinerziehende gewährt. Ehepaare gehen noch immer leer aus. Dagegen klagt ein Ehepaar mittlerweile bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Beim Bundesverfassungsgericht waren sie gescheitert. Es bleibt offen, wie dort entschieden wird. Bis dahin können sich Ehepaare zu diesem Thema in das Verfahren „einklinken“ und per Einspruch mit dem Hinweis auf das anhängige Verfahren ihren Steuerbescheid offen halten.
EuGH 45624/09
Bleiben Sie auf dem aktuellsten Stand mit unseren kostenfreien NewsFeed.
Abrufe des Premium-Netzwerkes im