24. Dezember 2010
Es entspricht grundsätzlich nicht dem Kindeswohl, eine bereits vollzogene einstweilige Anordnung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht ohne schwerwiegende Gründe abzuändern und vor der Entscheidung in der Hauptsache über einen erneuten Ortswechsel des Kindes zu befinden (OLG Saarbrücken, Beschluss v. 24.09.2009, 9 WF 67/09).
4. Februar 2010
Wenn eine Mutter ohne triftigen Grund dem Vater das Umgangsrecht verweigert, so kann das dazu führen, dass ihr das Sorgerecht entzogen wird. Das entschied jetzt das Amtsgericht München. Der zehnjährige Sohn war nach der Trennung der Eltern bei der Mutter verblieben. Das Sorgerecht verblieb bei beiden Elternteilen. Der Vater hatte großes Interesse seinen Sohn weiterhin regelmäßig zu sehen. Die Mutter unterband den Kontakt jedoch mehr und mehr, sodass der Vater seinen Sohn in eineinhalb Jahren nur fünfmal zu sehen bekam. Auch eine Mediation führte zu keiner Besserung. Ein bestellter Gutachter belegte den positiven Einfluss des Vaters auf die Entwicklung des Kindes. Nachdem die Mutter weiterhin stur blieb, entzog das Gericht der Mutter das Sorgerecht bezüglich des Aufenthaltsbestimmungsrechtes und erzwang somit einen regelmäßigen Kontakt zwischen Vater und Sohn.
29. Juni 2009
Das Recht der Eltern auf freie Wahl des Vornamens ihres Kindes wird nicht dadurch begrenzt, dass nur die Wahl eines geschlechtsbezogenen Namens zu lässig ist.
Soweit der Vorname für die Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes Bedeutung hat, weil er dem Kind hilft, seine Identität zu finden, ist von einer Gefährdung des Kindeswohls nur dann auszugehen, wenn es dem Kind nicht möglich ist, sich anhand des Vornamens mit seinem Geschlächt zu identifizeien.
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