7. September 2009
Geschiedene Mütter müssen ab dem dritten Jahr des Kindes wieder arbeiten gehen. Mehr und mehr Gerichte entscheiden jetzt jedoch, dass Frauen doch länger Anspruch auf Unterhalt haben können. Sie müssen vor Gericht gut begründen, dass eine Fremdbetreuung dem Wohl des Kindes abträglich sein würde. Gegebenenfalls muss dies mit einem ärztlichen Attest belegt werden.
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