26. Oktober 2009
Man darf beim Alter der Kinder nicht schummeln. Wer bei der Angabe des Alters der Kinder falsche Angaben bei Buchungen macht, um Rabatte zu erlangen, macht sich strafbar und die Rabatte sind zurück zu zahlen. Das entschied das Landgericht Dortmund mit dem Aktenzeichen: Az. 3 O 172/08
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