29. September 2009
Wenn ein Autofahrer behauptet, dass ein vorausfahrendes Fahrzeug den Steinschlag an seiner Frontscheibe verursacht hat, so muss er das beweisen. Nur, dass ein LKW Kies geladen hatte, reicht in Zukunft nicht mehr. Diesen Beweis zu erbringen, dürfte jedem Autofahrer schwer fallen, denn niemand weiß, ob der Stein vom vorausfahrenden LKW fiel, oder nur so von der Straße aufgewirbelt wurde. Das entschied das Amtsgericht Bremen. (Az. 4 C 14/09).
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