19. Januar 2011
Ihre Versicherung muss auch dann zahlen, wenn Sie den Fahrzeugschein im Auto haben liegen lassen und das Auto gestohlen wurde. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. Wichtige Voraussetzung ist jedoch, dass der KFZ- Schein nicht von außen zu sehen ist und ein etwaiger Passant geradezu eingeladen wird, einen lukrativen Diebstahl zu begehen. Es gibt jedoch auch fahrerunfreundlichere Urteile; zum Beispiel aus dem Oberlandesgericht Celle und dem Landgericht Dortmund, die dem Fahrer grobe Fahrlässigkeit bescheinigten und entsprechende Klagen abwiesen. Besser ist es also in jedem Fall den Fahrzeugschein nicht im Handschuhfach liegen zu lassen.
OLG Oldenburg AZ. 5 U 153/09
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