Tag: kfz-schein

KFZ Schein darf im Handschuhfach liegen.

4. Oktober 2010

Polizei,

Ein Autofahrer, der seinen Kfz- Schein im Handschuhfach aufbewahrt, verliert bei einem Diebstahl nicht den Versicherungsschutz. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg. Dieses Verhalten sei entgegen der herkömmlichen Meinung nicht grob fahrlässig. Schließlich berechtige der Kfz-Schein den Dieb nicht zum Verkauf des Fahrzeuges und sei für den Finder eher wertlos. Zudem könne ein Dieb nicht davon ausgehen, dass er auch noch den Kfz Schein im Handschuhfach finde. Im vorliegenden Fall hatte ein LKW Fahrer seinen Kfz Schein im Auto liegen lassen und der Wagen war gestohlen worden.

OLG Oldenburg Az. 5 U 153/09

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