12. März 2010
Wer außergerichtlich zur Zahlung von Kindesunterhalt und Schaffung eines vollstreckbaren Titels aufgefordert wird, kann sich an ein Jugendamt seiner Wahl wenden und dort eine Jugendamtsurkunde kostenfrei erstellen lassen. Daneben besteht die Möglichkeit, über den geforderten Kindesunterhalt eine notarielle Urkunde zu schaffen. Auch diese ist kostenfrei, §§ 55a KostO.
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