4. April 2011
Gemäß islamischem Recht wird bei der Eheschließung ein Brautgeld festgelegt und bei der Heirat überreicht. Die tatsächliche Auszahlung kann jedoch anstelle der Heirat auch für den Fall der Scheidung vereinbart werden. Damit kann das Brautgeld ein Teil des
Unterhalts sein. Eine Vereinbarung über die Rückzahlung des Brautgeldes im Falle einer Scheidung ist jedoch nicht wirksam. Kommt die Heirat nicht zustande oder wird die Ehe rasch geschieden, so kann das bezahlte Brautgeld nicht zurückgefordert werden.
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