28. September 2010
Das schwedische Möbelhaus hat im Internet mit niedrigeren Preisen geworben als in ihren Filialen. Die ist nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main nicht zulässig. Die Preise dürfen sich nach Aussage des Gerichtes nicht von denen in den Ladengeschäften unterscheiden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und es bleibt abzuwarten, ob diese Entscheidung in der nächsten Instanz Bestand haben wird.
LG Frankfurt Az. 3 O 172/08
3. Mai 2010
An „jeder Ecke“ lauern heutzutage sogenannte Abofallen im Internet. Schnell hat man ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen, obwohl man es gar nicht wollte. Es wieder loszuwerden, ist oft schwer bis gar nicht möglich. Dann flattern munter Rechnungen ins Haus und man wird genötigt, sie gefälligst zu bezahlen. Oft wird sogar mit Anwälten und Inkassounternehmen gedroht. Den Tipp mit den Anwälten sollten Sie ernst nehmen, aber anders, als in den Mahnungen angedroht. Nehmen Sie sich selbst einen Anwalt, wenn es Ihnen zu bunt wird und wehren Sie sich. Das Landgericht Mannheim hat jetzt entschieden, dass der Betreiber, so es denn schon viele Verbraucherbeschwerden gegeben hat und er nach dem Einschalten des Anwaltes sine Forderungen fallen lässt, Ihre Anwaltskosten bezahlen muss.
LG Mannheim AZ. 10 S 53/09
15. März 2010
Vermehrt tappen unbedarfte Nutzer des Internets in Abofallen und schließen ungewollt Abonnements ab, die sie eigentlich gar nicht gewollt haben. Beispiele, in denen die Abovereinbarungen so gut versteckt sind, sind zur Genüge bekannt. Passiert ist es wohl schon vielen. Dann flattern Rechnungen ins Haus und man versucht vergeblich, das Abo wieder los zu werden. Dass diese Abos einer rechtlichen Bestandsprüfung in den meisten Fällen nicht standhalten, wissen zum Glück immer mehr Menschen. Neueste Masche ist die Drohung der Anbieter, nicht gezahlte Aborechnungen, der Schufa zu melden. Aus Angst vor negativen Einträgen könnte sich der eine oder andere dann doch genötigt sehen, den Betrag zu zahlen, nur um keine negative Schufa Eintragung zu bekommen. Diese Angst ist unbegründet. Das urteilte jetzt das Amtsgericht Halle. Umstrittene Forderungen dürfen nicht bei der Schufa eingetragen werden.
Az. C 4636/09
18. November 2009
Sie surfen im Internet und plötzlich öffnet sich ein Fenster auf dem steht: „ Sie sind der 1.000.000ste Besucher um 15:10:32 Uhr. Herzlichen Glückwunsch- Sie haben durch die Auswahl einen Audi A6 gewonnen,-... hier clicken: anonoym2.de."
Wenn Sie jetzt den vermeintlichen Gewinn einklagen wollen, haben Sie wenig Aussicht auf Erfolg. Versucht hatte es ein Internetnutzer und scheiterte jetzt vor dem Landgericht Köln. Das Gericht sah die Einblendung als flüchtige Werbeeinblendung, die im Zusammenhang mit der Folgeseite zu sehen sei. Auf dieser Folgeseite wurde schnell klar, dass man erst noch an einem Gewinnspiel teilnehmen musste, also bisher nichts gewonnen hat. Das Gericht meinte, dass bei objektiver Betrachtung, die gesamte Mitteilung der Aufmacherseite und der Folgeseite nicht als Gewinnzusage zu werten sei. Es bleibt dem genervten Internet Nutzer also weiterhin nur, diese lästigen Werbeseiten und popp-up Fenster weg zu clicken.
Az. 2O 120/08
27. Oktober 2009
Händler dürfen nicht damit werben, den Versand von Waren zusätzlich und aufpreispflichtig zu versichern. Das Versandrisiko trägt in jedem Fall der Händler und somit brächte es einem Kunden keinerlei Vorteil und führe ihn in die Irre. Lassen Sie sich also nicht unnötige Versandversicherungen aufschwatzen. Ist ein Produkt, das sie zugesandt bekommen haben, nicht in Ordnung oder durch den Versand beschädigt, trägt der Händler dafür die Verantwortung. Das entschied das Landgericht Bochum Az. I-12O 12/09
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