12. September 2011
Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtsprechung, dass die Rechtsposition als Halter eines Kfz zur Insolvenzmasse gehört, in einem begrüßenswerten Urteil vom 8. Juli 2011 - II R 49/09 aufgegeben.
Es geht um die Frage, ob es sich bei der Kfz-Steuer für ein unpfändbares und damit nicht massezugehöriges Fahrzeug um eine Masseverbindlichkeit handelt oder nicht.
Der Senat hält an der bisherigen Rechtsprechung nicht mehr fest, wonach die Rechtsposition als Halter eines Kraftfahrzeuges zur Insolvenzmasse gehört. Maßgebend ist nun, ob das Fahrzeug Teil der Insolvenzmasse ist.
21. Februar 2011
Einbeziehung von Schmerzensgeld in die Insolvenzmasse
Ein Schmerzensgeldanspruch ist ohne Einschränkung pfändbar und unterfällt damit in voller Höhe der Insolvenzmasse gem. § 35 Abs. 1 Satz 1 InsO. Die Annahme einer beschränkten Pfändbarkeit aus Billigkeitsgesichtspunkten läuft der gesetzgeberischen Wertung zuwider (LG Bochum, Beschl. v. 19. 1. 2007 - 10 T 68/06).
Es ist auch unerheblich, ob der Anspruch vor oder nach Insolvenzeröffnung entstanden ist. Werden solche Ansprüche jedoch als Rente abgefunden, sind sie gem. § 850b ZPO nur bedingt pfändbar und damit insolvenzfrei.
17. Januar 2011
Hat der Insolvenzverwalter dem Insolvenzschuldner eine gewerbliche Tätigkeit durch Freigabe aus dem Insolvenzbeschlag ermöglicht, fällt ein durch diese Tätigkeit erworbener Umsatzsteuervergütungsanspruch nicht in die Insolvenzmasse und kann vom FA mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden verrechnet werden (BFH, Beschl. v. 1. 9. 2010 - VII R 35/08)
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