Tag: informationspflicht

Angabe der Unternehmensidentität bei Prospektwerbung Pflicht

15. November 2011

porto, sendung, brief,

Der Wettbewerbssenat des Oberlandesgerichts Hamm entschied in einem einstweiligen Verfügungsverfahren, dass ein Unternehmen, welches in einem Verkaufsprospekt die eigene Identität, also die vollständige Firmierung inklusive des Rechtsformzusatzes, oder die eigene Geschäftsanschrift nicht angibt, unlauter und irreführend wirbt.

Ein Möbelhaus bewarb Aktionsprojekte in einem Werbeprospekt ohne ihre eigene Identität, die Geschäftsanschrift oder die Anschrift eines bezüglich der Werbung in Auftrag genommenen Finanzierungspartners anzugeben. Ein Wettbewerbsverband mahnte das Werbeverhalten des Antraggegners ab und verlangte per einstweiligem Verfügungsverfahren Unterlassung.

Der Wettbewerbssenat des Oberlandesgerichts Hamm entschied, dass das Möbelhaus durch sein Werbeverhalten wesentliche wettbewerbsrechtliche Informationspflichten verletzt habe. So reicht es nicht, dass die in der Werbung fehlenden Angaben durch den Aufruf von Internetseiten oder durch den Besuch des Geschäftslokals beschafft werden könnten, denn der Verbraucher müsste hinreichend informiert werden, so dass er ohne Schwierigkeiten mit dem werbenden Unternehmen in Kontakt treten könnte.

Verkäufer muss über Nichtvermietung aufklären

30. November 2009

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, müssen Sie den Käufer ungefragt über die komplette Vermietsituation in den letzten Jahren aufklären und sich dies auch möglichst schriftlich bestätigen lassen. Tun Sie es nicht, laufen Sie Gefahr, dass Ihr Immobilienverkauf für ungültig erklärt wird. So ist es einem Verkäufer einer Mietwohnung ergangen, der versäumt hatte, den Käufer über die Vermietung der dazu gehörigen Garage aufzuklären. Der Käufer hatte sich die Mieteinnahmen schön gerechnet und kam später mit seinen Einnahmen nicht zurecht. Er konnte seine Finanzierung nicht ordentlich bedienen und griff auf den Verkäufer zurück. Durch mehrere Instanzen waren die Urteile unterschiedlich. Jetzt jedoch entschied der Bundesgerichtshof höchstinstanzlich, dass der Verkauf ungültig sei, weil der Verkäufer die nicht- oder nur schwer vermietbare Garage vergessen hatte zu erwähnen. So kann es gehen, wenn man sich nicht alles und jede Kleinigkeit schriftlich bestätigen lässt.

BGH Az. V ZR 175/07

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