6. Mai 2010
Ein junger Mann war mit einen T-shirt mit der Aufschrift: „Ich fahre schwarz“ in die Straßenbahn gestiegen und prompt auf einen Fahrschein kontrolliert worden. Den konnte er nicht vorzeigen. Er weigerte sich auch zu bezahlen, weil er schließlich ein Hemd trug, auf dem ganz klar stünde, dass er „schwarz fahren“ würde. Das sei dann keine Leistungserschleichung, weil er es groß und lesbar jedem zeigte. Dieser Ansicht folgte das Amtsgericht Hannover jedoch nicht und verurteilte den Schwarzfahrer zu 500 Euro Geldstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, zeigt den Straßenbahnfahrern jedoch ganz klar, dass sich die ÜSTRA nicht “verklapsen“ lässt und man sich doch tunlichst an die Regeln halten sollte.
Az. 223 CS 549/09
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