31. August 2011
Heute soll auf ein neues "Betätigungsfeld" der Steuerfahnder hingewiesen werden:
Hundezüchter.
Wie so immer nimmt ein steuerstrafrechtlicher Fall seinen Anfang dort, wo man es nicht vermutet. Ein Arbeitgeber zeigte nämlich seinen eigenen Angestellten beim Finanzamt an, weil dessen Kollege sich beklagt hatte, dass er zu viel telefoniere. Auch Neid spielte eine Rolle, denn der bewusste Arbeitnehmer lebte auf großem Fuß; das wurde ihm von seinen Kollegen offensichtlich nicht gegönnt.
Der so alamierte Arbeitgeber überprüfte Telefon- und E-Mailverkehr und stellte fest, dass der Arbeitnehmer tatsächlich offensichtlich viele private Dinge während laufender Arbeitszeit erledigte. Aus diesen E-Mails ging unter anderem hervor, dass er Kontakt zu anderen Hundebesitzern hatte und seine Rüden gegen Entgelt zu Decksprüngen anbot.
Das Finanzamt wurde aufmerksam und nahm die Fährte auf. Heraus kam, dass der Arbeitnehmer mit seinem Rüden einen Gewinn von mehr als 50.000,00 € durchschnittlich pro Jahr erwirtschaftete, den er natürlich dem Finanzamt vorenthalten hatte. Die Steuerfahnder rechneten die Anzahl der Kunden aus, multiplizierten diese mit den vereinbarten Deckpreisen und addierten den Verkaufserlös aus den Welpen hinzu. Der Arbeitnehmer hatte sich nämlich pro Deckakt noch zusätzlich einen Welpen aus dem Wurf versprechen lassen.
Abgezogen werden konnten natürlich die Kosten für Futter, Arztbesuche etc. Trotzdem verblieb es dem jährlichen Zusatzgewinn von 50.000,00 €.
Die Verteidigung des Arbeitnehmers, "nicht jeder Deckakt habe Erfolg gehabt", ließen die Steuerfahnder nicht gelten. Sie hatten sich bereits fachkundig gemacht und festgestellt, dass die Erfolgsquote pro Deckakt zwische 80 % und 90 % liegt. Das habe man berücksichtigt.
Der Arbeitnehmer und Hundezüchter sah ein, dass er zahlen muss und erklärte sich mit der Einstellung des Verfahrens nach § 153 a StPo gegen Zahlung einer Geldauflage von 60.000,00 € (!) einverstanden.
Es steht zu vermuten, dass viele "Hobbyzüchter" ihre Tätigkeit nicht angemeldet haben, sondern diese nur als Hobby verstehen. Insofern dürfte zukünftig mit einer Flut von Kontrollmitteilungen zu rechnen sein.
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