5. Oktober 2009
Das Oberlandesgericht Köln entschied nun zugunsten der Lufthansa, die einen Rückflug strich, weil ein Kunde den Hinflug nicht angetreten hatte. Oftmals ist das Buchen eines Hin- und Rückfluges günstiger als nur one-way. Dies nutzen viele Kunden aus und traten von vorn herein einen Flug nicht an. Dies benachteilige jedoch die anderen „Normalbucher". (Az: 6U 224/08) Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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