Tag: heimunterbringungskosten

Heimkosten sind Außergewöhnliche Belastungen auch ohne Nachweis

29. Juni 2011

Sozialrecht und Arbeitsrecht

Ein Gutachten vom Amtsarzt, das die nötige Unterbringung eines Behinderten in einer sozialtherapeutischen Einrichtung belegt, ist nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofes nicht nötig. Das bestehende Gutachten eines Psychotherapeuten über den Zustand des Patienten reicht aus, um auch eine steuerliche Anerkennung von Heimunterbringungskosten zu begründen. Ein Behinderter hatte geklagt und sowohl vor dem Finanzgericht Köln als auch vor dem Bundesfinanzhof gewonnen. Mit dem Urteil wird die politisch gewollte Erleichterung der steuerlichen Anerkennung von Krankheitskosten bestätigt.

BFH Az. VI R 14/09

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