Tag: hauseigentuemergemeinschaft

Recht auf Parabolantenne ?

24. Juni 2010

fernsehen

Wenn ein ausländischer Wohnungseigentümer eine Parabolantenne am Gebäude anbringen will, um Fernsehsendungen aus seiner Heimat sehen zu können, so kann er die Hausgemeinschaft zwingen, ihm dazu eine Genehmigung zu erteilen. Dies ist auch der Fall, wenn der ausländische Mitbewohner zwischenzeitlich die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hat. Die Eigentümergemeinschaft darf jedoch den Installationsort bestimmen.

Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof.

Az. V ZR 10/09

Zum Gehwegdienst gezwungen.

21. Januar 2010

Wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen den Willen einer Minderheit beschließt, das Laub in den Außenanlagen selbst zu fegen, so ist dieser Beschluss rechtswidrig. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf. Im vorliegenden Fall wurde mit Hilfe eines von der Eigentümergemeinschaft aufgestellten „Laubfegeplanes“ festgelegt, wer wann die Außenanlagen zu reinigen habe. Ein betroffener Hauseigentümer klagte dagegen, weil er gesundheitlich dazu nicht in der Lage war und gewann. Die Richter kippten den sogenannten „Laubfegeplan“, da in ihm Verwaltertätigkeiten, wofür ein Hausverwalter bezahlt wurde, subsummiert waren. Müsste ein Hauseigentümer selbst fegen, so hätte er auch selbst im Krankheitsfall für Ersatz zu sorgen. Dies sei aber eine klare Verwaltertätigkeit und könne per Hauseigentümerbeschluss nicht auf einzelne Hauseigentümer übertragen werden. Wenn der Verwalter solche Arbeiten an externe Dienstleister vergebe, so müssten sich alle Hauseigentümer an den Kosten beteiligen.

OLG Düsseldorf Az. I-3 WX 77/08

Ist eine Balkonreparatur Gemeinschaftssache ?

25. November 2009

Im Allgemeinen müssen sich Reparaturen am Haus alle Teileigentümer des Hauses teilen. Dachreparaturen sind ein klassisches Bespiel dafür. Dies ist jedoch nicht immer so. Das Amtsgericht Oldenburg hat jetzt entschieden, dass ein Eigentümer die Renovierung seines Balkons allein bezahlen muss, wenn die Hauseigentümergemeinschaft das so beschließt. Im Allgemeinen gelten Balkone zwar zum sogenannten Gemeinschaftseigentum für dessen Erhaltung alle Teileigentümer aufzukommen haben, jedoch darf die Hauseigentümergemeinschaft einzelne Dinge davon ausschließen, wenn die Nutzung überwiegend einer Partei zugute kommt. Dies ist im Falle der hier verhandelten Balkonreparatur einer Wohnung innerhalb des Hauses der Fall gewesen. Im Wohnungeigentumsgesetz ist auch geregelt, dass die Kostenverteilung „dem Gebrauch durch den Wohnungseigentümer" Rechnung tragen muss.

Az. 10 C 10016/07

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