10. Dezember 2010
Liegen die Voraussetzungen vor, unter denen nach der Rechtssprechung des BGH (FamRZ 2008, 963) beim Ehegattenunterhalt Tilgungsleistungen auf ein Hausdarlehen nicht mehr einkommensmindernd zu berücksichti-gen wären, so gilt dies grundsätzlich auch für den Kindesunterhalt (OLG Saarbrücken, Beschluss v. 17.12.2009, 6 WF 123/09).
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