8. Oktober 2009
Die Verkehrsbehörden haben sich jetzt eine gehörige Schlappe eingefangen. Das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg entschied, dass dem Fahrzeughalter nicht gleich ein Fahrtenbuch auferlegt werden darf, wenn jemand mit seinem Auto geblitzt wurde und nicht identifizierbar ist. Erst nach erfolglosem Durchlaufen eines bestimmten Prozessablaufes darf am Ende die Auferlegung eines Fahrtenbuches stehen. (Az. 10S 1499/09)
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