20. August 2010
Wenn Sie ein fremdes Grundstück unberechtigt betreten und sich dann verletzten, können Sie keinen Schadensersatz vom Grundstückseigentümer erwarten. Diese leidvolle Erfahrung machte jetzt ein Autofahrer, der vom Harndrang geplagt, sich auf einer Wiese entleerte. Direkt neben ihm standen aufgeschichtete Strohballen, die bis zu vier Metern Höhe aufgeschichtet waren. Plötzlich kippten sie um und brachen dem „Pinkler“ das Becken. Eine Schadenersatzforderung von ihm wies das Gericht jetzt ab. Schutzmaßnahmen für Personen, die unbefugt das Grundstück betreten, seien nicht erforderlich. Dieses Urteil steht im Konflikt mit anderen Urteilen, in denen zum Beispiel Kleingartenbesitzer durchaus für Verletzungen von Einbrechern haftbar gemacht wurden.
29. September 2009
Wenn ein Autofahrer behauptet, dass ein vorausfahrendes Fahrzeug den Steinschlag an seiner Frontscheibe verursacht hat, so muss er das beweisen. Nur, dass ein LKW Kies geladen hatte, reicht in Zukunft nicht mehr. Diesen Beweis zu erbringen, dürfte jedem Autofahrer schwer fallen, denn niemand weiß, ob der Stein vom vorausfahrenden LKW fiel, oder nur so von der Straße aufgewirbelt wurde. Das entschied das Amtsgericht Bremen. (Az. 4 C 14/09).
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