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Häusliches Arbeitszimmer jetzt wieder steuerlich absetzbar

28. Juni 2011

Bei Problemen und Fragen sollte zunächst ein sachkundiger Fachmann angefragt werden, um mögliche Schäden bereits im Vorfeld klären zu können.

Berufstätige, die zuhause auch arbeiten müssen, können jetzt wieder die Kosten für ein sogenanntes “häusliches Arbeitszimmer“ absetzen. Laut Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 2.3.2011 sind ab diesem Jahr wieder Kosten wie zum Beispiel Miete, Heizung und Einrichtung und natürlich alle nötigen Büromaterialien steuerlich bis zu einer Höhe von 1.250 Euro/Jahr absetzbar. Dieser Höchstbetrag gilt auch, wenn das Arbeitszimmer nicht das ganze Jahr benötigt wird und nur unregelmäßig dort gearbeitet wird. Voraussetzung für die Anerkennung ist weiterhin, dass es für die zuhause zu erledigenden Arbeiten ansonsten keinen Arbeitsplatz gibt. Das ist zum Beispiel serienmäßig bei Lehrern der Fall, die in der Schule keinen Schreibtisch haben. Aber auch nebenbei freiberuflich Tätige profitieren von dieser neuen Regelung. Im Internet ist das Schreiben auf der Seite des Bundesfinanzministeriums einsehbar.

IV C6 – S 2145/07/10002

Etappensieg für Lehrer und das häusliche Arbeitszimmer.

22. Januar 2010

Kostenrechner

Seit 2007 werden die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer von den Finanzämtern regelmäßig nicht mehr anerkannt, selbst wenn am Arbeitsplatz kein Arbeitszimmer vorhanden ist. Ein Lehrer aus Niedersachsen hatte mithilfe des Lohn- und Einkommessteuervereines dagegen geklagt und jetzt vor dem Bundesfinanzhof gewonnen. Az. VI B 69/09. Der Lehrer brauchte ein häusliches Arbeitszimmer um sich auf den Unterricht vorbereiten zu können und auch Klassenarbeiten korrigieren zu können. In der Schule sei das nicht möglich. Bis zum Jahr 2007 konnten bis zu 1.250 Euro in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Infolge der Finanznot des Bundes und der Länder wurde diese Möglichkeit schlichtweg gestrichen. Zur Empörung aller Arbeitnehmer, besonders die Lehrer, die bis dahin häusliche Arbeitszimmer nutzten und deren Kosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht hatten. Ab sofort können sie sich sogar wieder einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Das endgültige Ergebnis ist jedoch noch offen. Das Bundesverfassungsgericht muss noch einmal prüfen, ob das bisherige Abzugsverbot verfassungsgemäß war. Betroffene sollten die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers unbedingt wieder in der Steuererklärung ansetzten. Selbst wenn die Finanzbehörden sie „noch“ nicht anerkennen, so bleibt der entsprechende Bescheid bis zu endgültigen Klärung offen.

BFH Az VI R 13/09 und Bundesverfassungsgericht Az. 2 BvL 13/09

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