26. Juni 2009
Fünf private Krankenversicherungen und drei privat Krankenversicherte hatten gegen Teile der Gesundheitsreform Verfassungsbeschwerden eingelegt. Die Beschwerdeführer hatten sich gegen die Verpflichtung zu einem anzubietenen Basistarif gewandt. Das Bundesverfassungsgericht hat diese mit Urteil vom 10.06.2009 (Az: 1 BvR 706/08; 814/08; 819/08; 832/08; 837/08) zurückgewiesen. Die Beschwerdeführer werden durch die Verpflichtung nicht in ihren Grundrechten verletzt.
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