Tag: grauer-kapitalmarkt

Betrogene Anleger müssen Geld sogar zurückzahlen.

12. März 2010

Mausefalle

Anleger des insolventen Kapitaldienstes Phoenix müssen bereits erhaltene Beträge an den Insolvenzverwalter der Firma zurückzahlen. Das gilt immer dann, wenn Rückzahlungen ihre ursprünglich geleisteten Zahlungen im Saldo übersteigen, die bis zu vier Jahre vor der Insolvenz erfolgt sind. Auszahlungen an die Anleger waren, so der beteiligte Anwalt, nur vorgetäuschte Gewinne und nur aus den Einzahlungen anderer Anleger geflossen. Es seien angebliche Gewinne zulasten der Neuanleger ausgezahlt worden. Das Urteil des BGH wurde mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz begründet, nach dem alle Gläubiger gleich zu behandeln seien. Erfundene Renditen, die an Anleger geflossen seien, sind zurück zu zahlen und fließen in die Insolvenzmasse ein. Am Ende werden etwaige Überschüsse gleichmäßig auf die Gläubiger verteilt. Im Falle Phoenix waren es über 30.000 Geschädigte, die betrogen wurden. Da 235 Mio. Euro ungefähr 600 Mio. Euro Schaden gegenüberstehen, wird eine Schlusszahlung wohl ein Wunschtraum bleiben.

BGH: IX ZR195/07

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