17. August 2009
Das Bundesarbeitsgericht hatte einen Fall zu entscheiden, in welchem ein Träger eines Gymnasiums bei der Besetzung einer Betreuerstelle für ein Mädcheninternat die Bewerberauswahl lediglich auf Frauen beschränkte. Hierbei hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass eine solche Beschränkung auf weibliche Bewerber dann zu lässig ist, wenn sich die Tätigkeit auch auf Nachtdienste im Internat erstreckt. (Bundesarbeitsgericht 8 AZR 536/08).
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