25. November 2010
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat jetzt festgestellt, dass auch eine hingekritzelte Unterschrift gültig ist. Eine Mainzer Behörde hatte geklagt, dass ein Gerichtsschreiben nicht wirksam zugestellt worden sei, weil die darauf befindliche Unterschrift unleserlich sei. So etwas komme bei Gericht vor, urteilte das Gericht und wies die Klage ab.
Az L 2 R 158/10
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