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Mutter verliert Sorgerecht.

20. September 2010

Vater Kind, Familienrecht, Unterhalt

Wenn beide geschiedenen Elternteile das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind geteilt haben, so müssen sie sich auch hinsichtlich des Umganges mit dem Kind einigen. Verhindert ein Elternteil dem anderen den Kontakt zum Kind, obwohl kein Grund dazu besteht, so kann diesem Elternteil das Sorgerecht entzogen werden. So wurde vom Amtsgericht München einer störrischen Mutter das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn entzogen, der bislang bei ihr gelebt hatte. Ständig hatte sie den Kontakt zum Kindesvater verhindert und blockiert, obwohl dieser ebenfalls sorgeberechtigt war. Auch eine eingeschaltete Mediation war erfolglos geblieben. Die Mutter blieb stur und versagte dem Vater den Kontakt zum Kind. Selbst Androhungen von Zwangsgeld seitens der Behörden halfen nichts. Die dann folgende Verhandlung vor Gericht ging zugunsten des Vaters aus. Es entzog der Mutter vollends das Sorgerecht. Der Sohn lebt jetzt beim Vater.

Az. 551 F 5932/09

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