20. August 2009
Der neue § 15a des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes regelt ab dem 5. August 2009 die Anrechnung von Verfahrensgebühren des Anwaltes, wenn im Vorfeld schon außergerichtliche Geschäftsgebühren berechnet wurden.
Einzelheiten entnehmen Sie der Pressemitteilung des BmJ vom 5.08.2009
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