Tag: gebuehren

Die Einführung der gesetzlichen Preisansagepflicht bei Call-by-Call-Gesprächen wird auf August 2012 verschoben

8. Mai 2012

Mann im Wasser

Das Bundesverfassungsgericht hat die Einführung einer Preisansagepflicht für sogenannte Call-by-Call-Gespräche mit Beschluss vom 04.05.2012 im Eilverfahren vorläufig aufgeschoben. Die Verpflichtung zur Preisansage tritt demnach nicht vor dem 01.August 2012 in Kraft.

Nach der im Februar vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen Neureglung sollen Telefonanbieter verpflichtet werden, vor Beginn eines Call-by-Call-Gesprächs über den geltenden Tarif zu informieren. Dies gilt auch bei einem Tarifwechsels während eines laufenden Gesprächs. Es wird von einem Call-by-Call-Gespräch ausgegangen, wenn ein Kunde einen Anbieter per Vorwahl wählt.

Gegen diese Regelung legte ein Düsseldorfer Telefonanbieter von Call-by-Call-Gesprächen Verfassungsbeschwerde ein, da es bei der Einführung der Preisansagepflicht keine Übergangsfrist geben sollte und dies einen Eingriff in die Grundrechte auf freie Berufsausübung, Eigentum und wirtschaftliche Handlungsfreiheit darstellt. So forderte das Unternehmen aus technischen Gründen eine Frist zur Implementierung bis mindestens August, um die Pflicht zur Preisansage vor einem Tarifwechsel erfüllen zu können.

Der Eilantrag war überwiegend erfolgreich und erfolgte aufgrund der kurz bevorstehenden Verkündung des Gesetzes zunächst ohne Begründung. Derzeit besteht eine Pflicht zur Preisansage über die anfallenden Entgelte lediglich für sogenannte Premium-Dienste. Ein Verstoß gegen diese Pflicht führt zum Wegfall des Entgeltanspruchs und wird mit Ordnungswidrigkeiten geahndet.

Rechtens: Ebay zwingt Kunden zur Nutzung auch von Paypal

7. Mai 2010

Anwälte, Deutsche Gesetze, Juristen

Der Onlineauftritt des Internet-Auktionshaus Ebay gehört zu den beliebtesten Seiten im weltweiten Netz.

In Deutschland hat Ebay nunmehr gravierende Änderung bei den Verkaufsregeln durchgesetzt. So sind Verkäufer die weniger als 50 Bewertungen gesammelt haben nunmehr verpflichtet, als eine Zahlungsoption den Verkauf auch über den Bezahl-Dienst Paypal anzubieten. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von rund in Rund 1,9 Prozent des Auktionspreises zuzüglich 0,35 Cent an.

Brisant dabei: Paypal steht selbst im Eigentum der Firma Ebay, die so doppelt von Verkäufen profitiert.

Zu Recht, so ergab nunmehr eine Prüfung des Bundeskartellamts: Dieses teilte mit, dass kein Verfahren wegen des Zwanges zum hauseigenen Bezahldienst gegen Ebay eingeleitet werde. Ein Verstoß gegen das Kartellrecht liege nicht vor, da Ebay keine marktbeherrschende Stellung im Internethandel habe.

Keine Gebühren für den PC im Arbeitszimmer, wenn...

13. April 2010

Computer

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat entschieden:

“Ein internetfähiger Computer der im Arbeitszimmer steht, kostet keine zusätzlichen Rundfunkgebühren!”

Demnach gaben die Richter in Kassel einem selbständigen Informatiker Recht. Dieser hatte ein PC in seinem Arbeitszimmer installiert und nicht angemeldet, aber ordnungsgemäß für seine restlichen Rundfunk- und Fernsehgerät, die sich im restlichen Haus befanden Gebühren gezahlt. Der Hessische Rundfunk verlangte aber auch eine Gebühr für den internetfähigen Computer im Arbeitszimmer.

Der Hessische Rundfunk argumentierte, internetfähige PCs seien im vorliegenden Fall nur dann von Gebühren befreit, wenn es im Arbeitszimmer bereits ein angemeldetes Rundfunkgerät gebe. Der VGH sah dies anders und teilte mit, dass das Grundstück entscheidend sei. Wer also in seinem Haus bereits ein Rundfunkgerät angemeldet hat und dafür Gebühren zahlt, muss keine weiteren Gebühren zahlen, denn dann ist der gewerblich genutzte PC im Arbeitszimmer als Zweitgerät anzusehen und somit von den Gebühren befreit.

VGH Az: 10 A 2910/09

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