27. November 2009
Ein Euskirchner Ehepaar hat nach langem Streit mit dem Gasversorger Regionalgas nun endlich vor dem Bundesgerichtshof recht bekommen. Es ging um unklare Preisklauseln in den Lieferverträgen. Danach sollten sich die Gaspreise ändern, wenn „eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise" eintritt. Die Vorinstanzen befanden eine solche Klausel für in Ordnung, der Bundesgerichtshof kippte jedoch jetzt das Urteil. Die Klausel sei unklar und benachteilige den Verbraucher zu stark. Diese Entscheidung beruhte auf einem Gasversorgungssondervertrag, den man dann schließt, wenn man den Versorger wechselt. Sollte Ihr Vertrag eine solche Klausel enthalten, wenden Sie sich an Ihre Verbraucherzentrale und lassen sich beraten. Unklar bleibt, ob eine solche Regelung auch bei Grundversorgungsverträgen zu beanstanden ist.
BGH VIII ZR 274/06
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