22. Mai 2009
Der nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a SGB II dem zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden minderjährigen Kind eröffnete Freibetrag in Höhe von 4.100 € kann nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 13.05.2009 (B 4 AS 58/08 R) nicht auf die Eltern übertragen werden. Der Freibetrag ist kein „Kinderfreibetrag“ der Bedarfsgemeinschaft, sondern soll nur dem jeweiligen Kind und diesem auch nur dann zu Gute kommen, wenn es Vermögen hat.
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