15. November 2010
Wenn Sie bei ihrer Arbeit neue Aufgaben übernehmen sollen, zu deren Erfüllung ein LKW Führerschein nötig ist, der Arbeitgeber, die Fahrschulkosten aber nicht übernehmen will, so haben Sie gute Chancen, diese Kosten beim Finanzamt als Werbungskosten anerkannt zu bekommen. Die berufliche Notwendigkeit dieser Schulungsmaßnahme muss dem Finanzamt ausreichend begründet werden. Reichen Sie dazu eine entsprechende Bescheinigung ihres Arbeitgebers ein und alle Fahrschulrechnungen. Dann sollte das Finanzamt diese Kosten anerkennen. Sie wirken sich dann positiv auf Ihrer Rückerstattung aus, wenn Sie im Ganzen mehr als 920 Euro an Werbungskostenpauschale, die sie sowieso bekommen, ansetzen.
Bleiben Sie auf dem aktuellsten Stand mit unseren kostenfreien NewsFeed.
Abrufe des Premium-Netzwerkes im