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Mietminderung bei selbstverschuldeter Stromsperre?

14. April 2011

Finanzen Sorgen

Die Miete darf nur dann gemindert werden, wenn eine Wohnung ihre Gebrauchstauglichkeit verliert. Wenn der Stromversorger - weil seine offenen Forderungen durch den Direktkunden (Mieter) nicht beglichen worden sind - seine Lieferungen einstellt, rechtfertigt das keine Mietminderung. So hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 15.12.2010 zum Aktenzeichen VIII ZR 113/10 geurteilt.

Der Bundesgerichtshof hat sich darauf zurückgezogen, dass der Mangel der Wohnung auf Umstände zurückzuführen sein muss, die die Ursache in der Sphäre des Vermieters hat. Eine Sperrung des Stromanschlusses hingegen, weil der Mieter seine Rechnungen nicht bezahlt hat, ist eindeutig der Sphäre des Mieters zuzuordnen und nicht dem Vermieter anzulasten.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist in keinem Fall zu kritisieren. Es ist nur verwunderlich, dass manche Mieter es trotzdem immer wieder "versuchen", unter jeden Umständen - und seien sie noch so an den Haaren herbeigezogen - eine Mietminderung durchzusetzen.

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