4. Mai 2010
Wenn in Ihrem Fitnessvertrag „Barzahlung“ nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, der Betreiber auf Überweisung besteht und ihr Geld nicht annehmen will, so können Sie fristlos kündigen. Im vorliegenden Fall hatte das Fitnessstudio darauf gestanden, nach Abschluss des Vertrages mithilfe der Bankverbindung gleich drei Monate im Voraus abzubuchen. Das muss sich der Kunde nicht bieten lassen. Verärgert wollte der Kunde den Vertrag auflösen und es kam zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, in der das Fitnessstudio unterlag.
Amtsgericht München AZ. 271 C 1391/09
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